PerspektivenLebensräume schaffen
Menschen, die mit psychischen Beeinträchtigungen leben müssen, eine Heimat jenseits von Krankenhäusern und Heimen zu schaffen und zu erhalten ist und bleibt das Ziel unserer Arbeit. Dazu gehört es, angemessene Lebensräume zu ermöglichen, in denen man gemeinsam und in menschwürdiger Weise miteinander und auch mit psychischer Krankheit umgehen kann.
Außerstationäre Behandlung stärken
Noch immer ist die Behandlung im Krankenhaus die zentrale, das Leben außerhalb die „komplementäre“ Versorgung. Dazu kommt noch eine wachsende Zahl von psychisch kranken Menschen, die in Heimen untergebracht werden. Dieses Kräfteverhältnis von stationärer und außerstationärer psychiatrischer Versorgung muss vom Kopf auf die Beine gestellt werden. Dies ist nicht nur eine alte Forderung der Sozialpsychiatrie sondern auch eine immer deutlichere Erkenntnis, die aus der Zusammenarbeit mit psychisch kranken Menschen als ExpertInnen und NutzerInnen unserer Angebote, ihren Verbänden sowie den Angehörigen und ihren Verbänden erwächst.
Kooperationen entwickeln
Es ist also unumgänglich notwendig, dass die außerstationäre Versorgung sich wesentlich weiter entwickelt. Die ambulante Betreuung, meist auf der Grundlage der „Armenfürsorge“ finanziert, muss noch stärker ausgebaut und durch andere Versorgungsformen ergänzt werden. Kooperationsbemühungen mit Kliniken führten bereits zu ermutigenden Belegen, dass eine intensive Verknüpfung von Betreuung und Behandlung angemessenere Versorgung ermöglicht und z.B. Krankenhausaufenthalte weitestgehend verhindern hilft. Die Verbindung von Betreuung und Pflege sowie Kooperationen mit Trägern der beruflichen Rehabilitation sind weitere notwendige Module für eine umfassende ambulante Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen.
Trägerverbünde
Unsere mittel- und langfristige Perspektive ist ein übergreifender Verbund der verschiedenen Leistungsträger, da dieser u.a. die in der internationalen Praxis so bewährten ambulanten regionalen 24-Stunden-Dienste ermöglicht. Diese multiprofessionellen vernetzt arbeitenden Dienste sind in der Lage, angemessene, prompte und konsistente Antworten auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden zu geben und Kontinuität in Behandlung und Betreuung zu gewährleisten.
Alle Träger einer Region, die die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen gewährleisten, müssten sich auf regionaler Ebene zu einem Trägerverbund zusammenschließen: der Sozialpsychiatrische Dienst, die Tagesklinik und Institutsambulanz, die niedergelassenen Nervenärzte und Psychotherapeuten, die Träger der ambulant-komplementären Versorgung und der beruflichen Rehabilitation. So könnten letztlich alle Funktionsbereiche - Behandlung, Pflege, Hilfen zum Wohnen, zur Tagesstrukturierung, zur Arbeit und in Krisen sowie zur Rehabilitation – in einer gemeinsamen Anstrengung personenbezogen zusammenarbeiten.
In einem solchen Szenario ist der vollstationäre Krankenhausaufenthalt ein Ausnahmezustand und die Heimversorgung psychisch behinderter Menschen ein Auslaufmodell.
Intergrierte ambulante Versorgung
Mit der neueren Gesetzgebung zur „Integrierten Versorgung“ wird ein Schritt in die richtige Richtung getan. Die bisherigen IV-Projekte gehen allerdings hauptsächlich vom stationären Bereich aus und dienen in erster Linie der besseren Steuerungsmöglichkeiten der Belegung im vollstationären Bereich. Der komplementäre Bereich ist hier bisher kaum einbezogen. Uns schwebt hingegen – wie oben ausgeführt - eine Verknüpfung der ambulanten Angebote vor, die jetzt unter dem organisatorischen Dach einer so genannten „Managementgesellschaft“ (nach Möglichkeit gemeinnützig) verwirklicht werden kann. Bei der Umsetzung wird die systematische Weiterentwicklung des Trialogs von großer Bedeutung sein.
Die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer umfassenden ambulanten Versorgung haben sich verbessert. Die neue Entwicklung ermöglicht uns, einen Weg fortzusetzen, den Pinel seit seiner Gründung einfordert: Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ihren angestammten Platz in der Gesellschaft zurückzugeben.
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